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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzkräfte beleidigt, bepöbelt und genötigt => Verfahren wg. mangelndem öffentliche Interesse eingestellt | 13 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 848002 | ||
Datum | 05.04.2019 15:51 MSG-Nr: [ 848002 ] | 4621 x gelesen | ||
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hallo, Wir brauchen uns nicht wundern wenn solche Probleme immer mehr werden. Anfang Oktober 2018 verlor ein Fahrzeug zwischen Döschwitz und Kretzschau so viel Öl, dass die Freiwillige Feuerwehr Kretzschau die B180 zwischen beiden Orten komplett sperren musste. dann aber: An der ersten Absperrung, auf Höhe der Kreuzung des Zuckerbahn-Radweges, musste sich der 38-jährige Feuerwehrmann mit einem Paar, das aus Richtung Zeitz angefahren kam, auseinandersetzen. Die Fahrerin machte das Fenster herunter und schrie mich an, beleidigte mich und drohte bei Standgas, mich anzufahren, erinnert sich der 38-Jährige. Nach meinem Rechtsempfinden dürfte dies für strafrechtliche Konsequenzen zumindest für die Fahrerin ausreichen. Denkste :-( Staatsanwaltschaft Naumburg: Die Schuld ist als gering anzusehen. Der angerichtete Schaden ist verhältnismäßig gering. Auch das öffentliche Interesse gebietet es nicht, eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen Quelle: Rettungskräfte beleidigt und genötigt Bleibt pöbelndes Pärchen ohne Strafe? Das aber freiwillige Feuerwehrleute die "Strasse kehren müssen" ist schon im öffentlichen Interesse - oder? Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Naumburg ist ein deftiger Schlag ins Gesicht der betroffenen Einsatzkräfte und hat auch negative Auswirkung über das lokale Umfeld hinaus. Wenn eine Gesellschaft es nicht mehr für nötig findet die Leute die sich deutlich überdurchschnittlich für diese Gesellschaft einsetzen auch entsprechend zu schützen dann braucht man sich nicht wundern wenn das System langsam aber sicher den Bach runtergeht :-( ok - nun versuchen Andere dem mutmasslichen Täter bzw. der mussmasslichen Täterin deutlich klar zu machen was die falsch gemacht haben: Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft, die ein Verfahren nach einer Anzeige eines 38-Jährigen Feuerwehrmannes eingestellt hat, geht der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst nun in einem Ordnungsverfahren gegen die Frau vor. Quelle: Bedrohung der Feuerwehr hat Folgen Rote Linie ist klar überschritten Offensichtlich hat der Bürgermeister mehr Arsch in der Hose als die Staatsanwaltschaft! MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
Geändert von Jürgen M. [05.04.19 15:52] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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