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Feuerwehrdienstvorschrift
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Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaFeuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen: Selbstrettungssysteme1 Beitrag
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg848319
Datum18.04.2019 09:41      MSG-Nr: [ 848319 ]1971 x gelesen

hallo,

akutell von der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen

Selbstrettungssysteme

Gemäß Punkt 18.2 Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 Einsatz- und Ausbildungsanleitungen für Feuerwehren; Grundtätigkeiten Lösch- und Hilfeleistungseinsatz RdErl. d. MI v. 9.7.2007) (FwDV 1) ist das Selbstretten eine Rettungsmethode, mit der sich Feuerwehrangehörige durch Abseilen mit Feuerwehrleine und Feuerwehr-Haltegurt in Sicherheit bringen können. Zur Durchführung von Selbstrettungsübungen mit Feuerwehrleine und Feuerwehr-Haltegurt verweisen wir auf unser INFO-Blatt Schutzausrüstung zum Halten.

Wird vom diesem Grundsatz der FwDV 1 abgewichen und beispielhaft ein anderes Gerät, eine andere persönliche Schutzausrüstung oder ein anderes Verfahren zum Selbstretten eingesetzt, hat der Träger der Feuerwehr in Zusammenarbeit mit dem Ortsbrandmeister mit einer durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung die Gleichwertigkeit in Bezug auf die Sicherheit des Übenden eigenverantwortlich zu ermitteln. Diese Gefährdungsbeurteilung ist schriftlich zu dokumentieren und der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen auf Verlangen, insbesondere nach einem Unfall, vorzulegen.

Feuerwehr-Einsatzüberjacken mit integrierten Rettungsschlaufen (IRS), die unter anderem mit DIN EN 1498 Klasse A gekennzeichnet sind, dürfen zum Selbstabseilen gemäß Punkt 5.3.3 DGUV Regel 112-199 Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen NICHT verwendet werden. Auf diesem Sachverhalt wurde bereits im Infoblatt Nr. 04 des Sachgebietes Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) mit Stand 05/2014 hingewiesen. Unfälle mit entsprechenden IRS-Systemen haben sich bereits in Deutschland im Feuerwehrbereich ereignet. Aus diesem Grund sieht die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen ein IRS-System als nicht gleichwertig zu einem Feuerwehr-Haltegurt an. Zudem bedeuten solche Systeme einen erheblichen Prüf- und Wartungsaufwand sowie gesonderte Schulungen der Nutzer.

Als gleichwertig zum Feuerwehr-Haltegurt werden beispielhaft im Beckengurt des Pressluftatmers integrierte Haltegurte nach DIN EN 358 angesehen. Mit diesen Systemen können alle Tätigkeiten gemäß FwDV 1 ausgeführt werden, inkl. Selbstrettungsübungen. Da eine D-Ringöse oder ein HMS-Karabiner verwendet wird, ist zum Selbstretten Punkt 18.2.2 FwDV1 zu beachten. Die Feuerwehrleine wird in diesem Fall per Halbmastwurf durch den HMS-Karabiner bzw. durch die D-Ringöse geführt. Vorteilhaft an diesem System ist, dass insbesondere die Atemschutzgeräteträger immer einen Haltegurt mitführen und nicht erst anlegen müssen. Da bei der Baumusterprüfung des
Atemschutzgerätes diese Haltegurte vom Hersteller der Atemschutzgeräte mitgeprüft wurden, bestehen keine Bedenken gegen die Verwendung in Kombination mit dem Pressluftatmer. Prüfungen und Wartungen sind gemäß Herstellerangaben durchzuführen und entsprechend zu dokumentieren.

Stand: April 2019


MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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 18.04.2019 09:41 Jürg7en 7M., Weinstadt

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