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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Brandenburg an der Havel: Ärger mit der Stadt - Ehrenamtlicher Katastrophenschutz streikt | 17 Beiträge | ||
Autor | Marc8o I8., Mülheim-Kärlich / Rheinland-Pfalz | 849301 | ||
Datum | 24.05.2019 11:17 MSG-Nr: [ 849301 ] | 1550 x gelesen | ||
Bei genauerer Betrachtung ein interessantes Spannungsfeld. Wie wird das bei Nutzung des Bund-/ Land-/Kreisfahrzeuges gehandhabt, wenn dieses im Einsatz bei einem Sanitätsdienst ist und unterdessen ein Einsatz für die jeweilige Bund-/Land-/ und am wahrscheinlichsten Kreiskomponente aufläuft? Ähnliches Spannungsfeld: Die Fahrzeuge werden Sanitätsdienstlich beispielsweise bei einer Großveranstaltung eingesetzt, bei der die KatSchutzbehörde ihre Vorhaltung im Laufe der Veranstaltung in den Einsatz bringt. Problem: Fahrzeuge doppelt "vorgehalten". Wie wird sowas in den Regionen geregelt? Bze.: Ist wo wird das überhaupt explizit geregelt? | ||||
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