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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abgrenzung verschiedener Ehrenämter - war: Erste Stadt im Kreis: Gütersloh will Freiwillige Feuerwehr bezahlen | 52 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 849886 | ||
Datum | 13.06.2019 16:55 MSG-Nr: [ 849886 ] | 1627 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian K. Ich könnte eine Diskussion über die Höhe eher verstehen, als die über Bezahlung vs. sonstige Zahlung.Ich glaube, dass sich jeder ehrenamtlich tätige Feuerwehrmann (d/w/m) bei Geld nur eine Entschädigung für seine tatsächlichen Aufwände / Einbußen wünscht: - Fahrgeld - Auslagen - Verdienstausfall - ... Keiner macht das, um am Ende mehr zu haben, aber weniger will keiner haben. Ich finde das Modell wie bei Schöffen schon sehr gut. Etwas angepasst: - Pauschalsatz pro Übungsteilnahme (Zeitaufwand + Fahrgeld) - Bei Einsätzen/Lehrgängen pro Stunde 2/3 Mindestlohn (=> aktuell ca. 6 Euro), bzw. 1,5-facher Mindestlohn (=> aktuell ca. 14 Euro) (je inkl. Fahrgeld) oder nachgewiesener Verdienstausfall + Fahrgeld. - Erstattung von notwendigen Auslagen und Aufwendungen (auch hier wieder Bagatellpauschale oder Nachweise) - beim Fahrtziel (Alarmierung und Übung) innerhalb der der Gemeinde können Kilometer nur ab der Gemeindegrenze angerechnet werden Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | ||||
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