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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaParken in oder vor der Feuerwehrzufahrt -erlaubt?2 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg849910
Datum13.06.2019 23:45      MSG-Nr: [ 849910 ]1943 x gelesen
Parken in oder vor der Feuerwehrzufahrt -erlaubt? | EXPERTEHILFT

Der Begriff der Feuerwehrzufahrt müsste jedem Führer eines Kraftfahrzeugs spätestens seit seiner Fahrschulzeit geläufig sein. In der Regel sind die Schilder mit eben jener Aufschrift auch kaum zu übersehen. Oft noch mit der Ergänzung des Schriftzugs ?Halteverbots nach StVO?, welches sich auf die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) stützt. Doch welche Folgen hat es, wenn man ?

EXPERTEHILFT


hallo,

schön erklärt ...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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 13.06.2019 23:45 Jürg7en 7M., Weinstadt
 17.06.2019 16:43 Achi7m A7., Uttenreuth

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