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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Anfertigung von EInsatzbildern | 38 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8B., Hannover / | 852679 | ||
Datum | 20.10.2019 18:08 MSG-Nr: [ 852679 ] | 6578 x gelesen | ||
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Guten Abend! Seit langer Zeit werden bei uns in der Feuerwehr Bilder von Einsatzstellen gefertigt. Jedoch wurden wir vor kurzen an der EInsatzstelle gefragt, mit welcher Berechtigung wir Bilder fertigen. Die Bilder dienten bei uns immer für die internen Dokumentation. Nun haben wir uns das ganze jedoch einmal durch den Kopf gehen lassen und sind zu der Meinung gekommen, da die Feuerwehr hoheitlich tätig wird, wir eigentliche eine Legitimation aus dem Gesetz zu dem anfertigen von Bildern benötigen. Die Polizei macht Fotos für die Beweissicherung, was sicherlich durch Gesetze geregelt ist. Aber worauf können wir uns als Feuerwehr denn berufen? Wir werden hoheitlich tätig und können ohne Rechtsgrundlage ja keine Bilder machen?? | ||||
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