Geschrieben von Henk H.inerhalb meinen dienst bei meinen arbeitgeber darf ich su speht kommen oder im dienst aufgepiept werden und sum einsatz gehen ohne consequenzen In Baden-Württemberg beispielsweise nicht: Feuerwehrgesetzt BW §14(4) Ist ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr gleichzeitig Mitglied einer Berufsfeuerwehr, einer Werkfeuerwehr oder hauptamtlicher Feuerwehrangehöriger, haben die sich hieraus ergebenden Pflichten Vorrang vor den Dienstpflichten nach Absatz 1 Nr. 1 und 2.
Christian Rosenau
Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.
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