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RubrikWerk-/Betriebsfeuerwehr zurück
ThemaFreistellung bei Einsätzen der FF5 Beiträge
AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg852692
Datum21.10.2019 08:59      MSG-Nr: [ 852692 ]2687 x gelesen

Geschrieben von Henk H.inerhalb meinen dienst bei meinen arbeitgeber darf ich su speht kommen oder im dienst aufgepiept werden und sum einsatz gehen ohne consequenzenIn Baden-Württemberg beispielsweise nicht: Feuerwehrgesetzt BW §14(4) Ist ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr gleichzeitig Mitglied einer Berufsfeuerwehr, einer Werkfeuerwehr oder hauptamtlicher Feuerwehrangehöriger, haben die sich hieraus ergebenden Pflichten Vorrang vor den Dienstpflichten nach Absatz 1 Nr. 1 und 2.

Christian Rosenau

Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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 20.10.2019 08:58 Chri7sti7an 7M., Wismar
 20.10.2019 21:42 Henk7 H.7, BAD NIEUWESCHANS
 21.10.2019 08:59 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
 21.10.2019 16:51 Chri7sti7an 7M., Wismar
 21.10.2019 19:57 Henk7 H.7, BAD NIEUWESCHANS

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