News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Anfertigung von EInsatzbildern | 38 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese / Niedersachsen | 852694 | ||
Datum | 21.10.2019 13:01 MSG-Nr: [ 852694 ] | 2318 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Moin, Geschrieben von Markus G. Denn auch Angehörige der FF haben die gleichen Rechte wie die Zivilisten...... Der Vergleich hält bestenfalls bis zur Absperrung... Und ein explizites Recht auf Fotos gibt's eigentlich auch nirgends. Bestenfalls als Ableitung aus freier Entfaltung etc., solange etwas nicht beschränkt ist. Solch Schutz der Persönlchkeit des Einzelnen lässt sich aber schlecht auf eine Behörde und ihr hoheitliches Handlen übertragen. Da kommst mit dem Vergleich "was der Zivilist darf" nicht wirklich weiter. Gruß, Thorben | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|