Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Freiwillige Feuerwehren in Thüringen: Jugendliche dürfen nicht mehr mit zum Einsatz | 60 Beiträge |
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 856429 |
Datum | 17.02.2020 13:48 MSG-Nr: [ 856429 ] | 1903 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
1. Truppführer
2. Task Force
1. Truppführer
2. Task Force
1. Truppführer
2. Task Force
Da bin ich voll bei dir,
Geschrieben von ---Bernhard Deimann--- Der Gefahrenbereich und Aufsichtführende sind von der jeweils verantwortlichen Führungskraft zu bestimmen. [...] "
Ich als GF sehe bei Alarmierung das Alarmstichwort sowie nach Eintreffen am GH meine Gruppe, sehe also wer u.U. alles da ist, wen ich als welchen Trupp einteile.Da entscheide ich schon vor Ort ob ich überhaupt einen U18 dabei haben will.
Falls Entscheidung "ja" :
An der E-stelle lege ich den Gefahrenbereich bzw.Arbeitsbereich des Trupps TF + U-18 fest und kommandiere somit den TF mit dem TM1 in einen Arbeitsbereich,den ich nicht als gefährlich ansehe.
Da i.d.R. auf einem Gruppenfahrzeug "nur" 9 Sitzplätze vorhanden sind,ergibt sich somit der eingeteilte TF als Aufsichtsperson?!Ich pers. würde nicht daraus interpretieren das ich nun zusätzlich noch einen 10.Kameraden benötige,der quasi als Aufsicht diesen Trupp unterstützt bzw.beobachtet?!
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