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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Haftung / Ladungssicherung - war: Sicherung eines Löschteichs? | 19 Beiträge | ||
Autor | Jens8 R.8, Lützen / Sachsen-Anhalt | 856618 | ||
Datum | 24.02.2020 08:07 MSG-Nr: [ 856618 ] | 1552 x gelesen | ||
Hallo Stefan, Geschrieben von ---Stefan --- Diese Halterpflichten kann der Bürgermeister delegieren. Das wird er in der Regel auf den Kommandanten tun. Damit ist der Bürgermeister schon mal raus. Wie kann aber der Kommandanten/Wehrleiter unterweisen wenn er ja eigentlich auch keine Ahnung hat. Auf Lehrgang "Leiter einer Wehr" wird dies nicht vermittelt. Und die nächste Frage ist für mich dann noch, wer unterweist eigentlich den Wehrleiter? Ich weis ich komme vom Thema ab aber dieses Problem stellt sich regelmässig. MKG Dies ist meine persönliche Meinung. | ||||
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