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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Haftung / Ladungssicherung - war: Sicherung eines Löschteichs? | 19 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 856623 | ||
Datum | 24.02.2020 10:28 MSG-Nr: [ 856623 ] | 1300 x gelesen | ||
Geschrieben von Lars B. Es reicht wenn ich als Führungskraft(OrtsBM, Kommandant,Wehrführer) bzw. Unterweisender ( GF/ZF etc.) darauf mich berufe, da muss ich kein ausgebildeter BKF oder Fahrlehrer sein. Sorry, aber das reicht, wenn du einfach mal eben sagst. "Ihr wisst, ihr müsst nach §22 StVO die Ladung sichern." | ||||
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