Geschrieben von Alexander H.Sorry, aber das reicht, wenn du einfach mal eben sagst. Sorry, aber da fehlt ein ganz dickes "BEI WEITEM NICHT" nach "reicht".
Die Rechtsprechung zu Verantwortung und Haftung der Beteiligten ist mittlerweile (zum Glück) eindeutig. Verantwortung und damit auch Haftung betreffen alle Beteiligten, ohne Ausnahme: Unternehmer, "Leiter der Ladearbeiten", Verpacker, Verlader, Kraftfahrer. Und nein, eine (zulässige) Delegation von Pflichten entbindet nicht von Kontrollpflichten.
Siehe z.B. OLG Celle 322 Ss 39/07, OLG Thüringen 1 Ss 242/05 und andere mehr.
Verantwortung und Haftung bei der Ladungssicherung
Beförderungssicher:
Fahrzeug, Ladung und Sicherung sind aufeinander abgestimmt (geeignetes Fahrzeug, Zustand der Ladeeinheiten, gewählte Sicherungsmethode)
Betriebssicher:
Die Ladung ist so gesichert, dass sie bei normalem Betrieb des Fahrzeugs nicht rutscht, herabfällt oder Lärm verursacht. Zum normalen Betrieb gehören auch kritische Situationen im Straßenverkehr wie Notbremsung oder ein schnelles Ausweichen.
Grüße
Udo Burkhard
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Geändert von Udo B. [24.02.20 11:45] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |