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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Haftung / Ladungssicherung - war: Sicherung eines Löschteichs? | 19 Beiträge | ||
Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 856630 | ||
Datum | 24.02.2020 12:10 MSG-Nr: [ 856630 ] | 971 x gelesen | ||
Geschrieben von Jan R. Soweit die Theorie, Ja lass mich dann gerne Kaltstellen mit Verweis auf die DGUV Vorschrift 49: § 3 Verantwortung (1) Die Unternehmerin oder der Unternehmer ist für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der im Feuerwehrdienst Tätigen verantwortlich. Sie oder er hat für eine geeignete Organisation zu sorgen und dabei die besonderen Strukturen und Anforderungen der Feuerwehr zu berücksichtigen. (2) Überträgt die Unternehmerin oder der Unternehmer ihnen obliegende Aufgaben und Pflichten an Feuerwehrangehörige, so hat die Unternehmerin bzw. der Unternehmer in besonderem Maße der Auswahl-, Aufsichts-, Kontroll- und Organisationsverantwortung nachzukommen. (3) Feuerwehrangehörige denen Führungsaufgaben obliegen. haben für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der ihnen unterstellten Feuerwehrangehörigen zu sorgen. dann können sich alle in die Reihe stellen vom Bürgermeister bis zum Einheitsführer und sich gegenseitig kaltstellen. Greets Sven Meine Meinung und nix anderes. | ||||
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