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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Haftung / Ladungssicherung - war: Sicherung eines Löschteichs? | 19 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 856642 | ||
Datum | 24.02.2020 14:53 MSG-Nr: [ 856642 ] | 930 x gelesen | ||
Oh sorry, ja das hatte ich vergessen. Natürlich meinte ich das reicht nicht. Asche über mein Haupt. Ich war beim Bund 2 Wochen auf Beauftragte Person Ladungssicherung um weitere Personen zu schulen. Und wie eigentlich gemeint, es reicht NICHT, einfach zu sagen nach StVO22 müßt ihr die Ladung sichern. | ||||
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