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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausstattung einer Stützpunktwehr in Niedersachsen | 13 Beiträge | ||
Autor | Sabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen | 863355 | ||
Datum | 19.10.2020 08:25 MSG-Nr: [ 863355 ] | 4409 x gelesen | ||
Hallo zusammen, ich habe mal folgende Frage zum Thema Ausstattung einer Stützpunktwehr in NDS. Die Feuerwehr-Verordnung sagt dazu folgendes: (3) 1 Die Mindestausrüstung einer Stützpunktfeuerwehr umfasst 1. ein Löschfahrzeug mit Gruppenbesatzung (Typ 2.3.1) und 2. ein Feuerwehrfahrzeug mit Truppbesatzung als a) Löschfahrzeug (Typ 2.1.1), b) Hubrettungsfahrzeug (Typ 3), c) Rüstwagen (Typ 4), d) Gerätewagen (Typ 5.1 oder 5.2) oder e) Wechselladerfahrzeug mit Abrollbehälter (Typ 6) oder 3. zwei Löschfahrzeuge mit Staffelbesatzung (Typ 2.2.2). 2 Wird ein Löschfahrzeug mit Gruppenbesatzung (Typ 2.3.1) zusammen mit einem Löschfahrzeug mit Truppbesatzung (Typ 2.1.1) vorgehalten, so kann bei dem Löschfahrzeug mit Gruppenbesatzung (Typ 2.3.1) auf die Ausrüstung mit einem Löschwasserbehälter verzichtet werden. 3 Werden zwei Löschfahrzeuge mit Staffelbesatzung (Typ 2.2.2) vorgehalten, so kann bei einem der Fahrzeuge auf die Ausrüstung mit einem Löschwasserbehälter verzichtet werden, wenn die sich daraus ergebende Zuladungsmöglichkeit für Geräte zur technischen Hilfeleistung (hydraulisches Rettungsgerät) oder andere Sonderausrüstung genutzt wird. Konkretes Beispiel: Wenn bei einer Feuerwehr ein HLF 10 steht, würde dann auch z.B. ein Staffelfahrzeug wie z.B. TSF-W oder MLF als zweites Fahrzeug ausreichend sein, um den Stützpunktcharakter zu bewahren oder wäre dieses nicht möglich? Welche Kombinationen wären konkret möglich, wenn als erstes Fahrzeug ein HLF10 vorhanden ist (Wechsellader, Rüstwagen & Hubrettungsfahrzeug mal ausgeschlossen). Wie wäre es, wenn neben dem Fahrzeug ein LF-KatS des Bundes stationiert wird? Würde dieses als reines Zusatzfahrzeug gelten und dann eine Herabstufung auf einer Feuerwehr mit GA erfolgen? Danke! | ||||
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