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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Tross, bzw. Basislager; warTLF-W | 158 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8T., Lemwerder / Niedersachsen | 868250 | ||
Datum | 01.04.2021 08:28 MSG-Nr: [ 868250 ] | 4797 x gelesen | ||
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Moin, zur Erläuterung: Geschrieben von Christian T. Zum einen die autarke Einsatzfähigkeit für 96 h Hier muss man trennen in die technische autarke Einsatzfähigkeit und die personelle Einsatzfähigkeit über die geforderten 96 h. Wir sind hier in der Lage Vegetationsbrand, nicht Hochwasser, Stromausfall oder ähnliches, wo ggfs. die vorhandene Versorgungsstruktur im Einsatzraum beeinträchtigt sein könnte oder tatsächlich ist... Technisch: Kraftstoffversorgung, Möglichkeit der leichten Instandsetzung (NICHT: erhebliche Instandsetzung bei Motorschaden etc.) bei Reifenschaden oder verbeultem Kotflügel, oder dergleichen. Mitführung von Ersatzmaterial (Schläuche, Filtergeräte, ...). Funk: Mitführen einer eigenen Führungseinheit, die a) die eigenen Kräfte erreicht und b) mit der Einsatzleitung vor Ort kommuniziert. Kartenmaterial: In Zeiten von oryxmaps und und und kann ich mir frei erhältliches Kartenmaterial aus jeder Ecke der Welt besorgen, die gehen teilweise bis auf Wanderwegqualität runter. Muss ich im Vorfeld halt bedenken sowas schon mal zu organisieren, einschließlich der notwendigen Hardware... Geschrieben von Christian T. Unterbringung zur Ruhe und Wiederherstellung der Einsatzfähigkeit Unterbringung: Wenn ich in der Anforderung einen Basislagerplatz als Anlaufstelle zugewisen bekomme kann ich nicht zwangsläufig davon ausgehen dass der schon infrastrukturell voll erschlossen ist, also nehme ich aus meinem Bestand entsprechendes Equipment mit. Und sei es aus dem Bestand meiner KatS-Vorhaltung, einer SEG-Betreuung oder der JF - ich brauche zumindest Zelte und Feldbetten. Verpflegung: Eigene Ressourcen zur Versorgung mit Essen und Getränken, insbesondere in der Anfangsphase eines längerdauernden Einsatzes, weil die örtliche Struktur auch noch im Hochfahren ist...oder noch nicht zu den tatsächlichen Zahlen kapazitär passt. Also nehme ich meine vorhandene Versorgungseinheit pauschal erst einmal mit...auch wenn die vielleicht damit an ihre Grenze kommen, besser die als ggfs. gar nichts. Medizinische Versorgung: Zumindest ein RTW sollte schon dabei sein, der nur für meine Truppe zuständig ist...da weiß man was man hat und kann reagieren, falls was passiert... Wie sah es denn in der Vergangenheit bei überregionalen Anforderungen aus? Die Einheiten schlagen im Einsatzraum auf, wollen erstmal was zu essen und einen Kaffee - natürlich von der Versorgungseinheit vor Ort. Dann ein toll vorbereitetes Basislager... Und natürlich muss man auch noch die Fahrzeuge nach dem Verlegungsmarsch wieder tanken... War das alles nicht da (warum auch immer) war das Gemotze groß und die Motivation im Keller. Um hier vor Ort eine gewisse Entspannung zu schaffen stellt man die Anforderung einer Grundversorgung (--> 96 h - Autarkie) an die zulaufenden Einheiten... Also weiß jeder, der überörtlich angefordert wird (und hier meine ich nicht unbedingt den Nachbarkreis) was von ihm erwartet ist und kann entsprechende Ressourcen in seine Aufstellungsplanung mit einbeziehen. Wenn ich das nicht leisten kann oder will ? Mag sich jeder überlegen welche Konsequenz das hat. Natürlich muss ich mir als anfordernde Stelle auch darüber im Klaren sein was das heißt wenn diverse Einheiten in Verbandsstärke in meinen Einsatzbereich verlegen und geeignete Stellen im Vorfeld eruiren und festlegen. Eine deratige Lage wächst im Laufe der Zeit auf, schon klar. aber gewisse Grundüberlegungen müssen schon gemacht sein, damit das auch in ggfs. kurzer Zeit umsetzbar ist... Gruß CT Alles Geschriebene stellt lediglich meine private Meinung dar.
Geändert von Christian T. [01.04.21 08:35] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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