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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Tross, bzw. Basislager; warTLF-W | 158 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 868496 | ||
Datum | 08.04.2021 17:01 MSG-Nr: [ 868496 ] | 3996 x gelesen | ||
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Geschrieben von Bernhard D. Rein aus Interesse; welche Angaben unterliegen da der Geheimhaltung ? Genau das war auch mein Gedanke. Bei Verschlusssachen geht es in der Regel um sehr konkrete Informationen, beispielsweise Serverstrukturen einer ILS oder Schließberechtigungen eines sicherheitskritischen Objektes. Allgemeine Einsatzkonzepte eher nicht, maximal der Anhang mit den Erreichbarkeiten. Als Verfasser kann man natürlich leicht eine Verschlusssache aus dem Dokument machen, der Rattenschwanz allein bei NfD ist aber enorm. Ab Vertraulich wirds dann echt anspruchsvoll. Das geht damit los: Kenntnis nur, wenn nötig Man bedenke allein die rechtlichen Auswirkungen auf Beratung und Übungsdienst. Dabei ist unerheblich ob die Informationen bereits aus unklassifizierter Quelle bekannt sind, der Status einer Verschlusssache verbietet die Weitergabe (Beispiel Maut-Dokumente von Scheuer) Für interessierte: Verschlusssachenanweisung Der Herausgeber stuft eine Verschlusssache in den Geheimhaltungsgrad VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH ein, wenn deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann (§ 4 Absatz 2 Nummer 4 Sicherheitsüberprüfungsgesetz). Viele Grüße Adrian Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren.
Geändert von Adrian R. [08.04.21 17:11] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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