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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Berlin: Feuerwehr droht Feuerwehr droht 'Spaziergängern' in Uniform ![]() | 1 Beitrag | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 874964 | ||
Datum | 06.02.2022 07:15 MSG-Nr: [ 874964 ] | 1475 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Bernhard D. ....für BaWü darf man lt. FwG § 14 ( Dienstpflichten )" die anvertrauten Ausrüstungsgegenstände ( Uniform etc.) nur nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen, dazu gehören bestimmt nicht Demos o.ä. Veranstaltungen Eigentlich sollte der Grundsatz lauten, keine Uniform bei politischen Veranstaltungen zu tragen. Einzige Ausnahme, wenn das Tragen der Uniform vom Dienstherren für eine Veranstaltung ausdrücklich angeordnet wurde. Geschrieben von Bernhard D. Wie sieht es aus, wenn ich beispielsweise ein nicht dienstlich geliefertes/privat beschafftes T- bzw. Sweatshirt trage, aus dem die Zugehörigkeit zu einer öffentlichen Feuerwehr ersichtlich ist ? Gilt für mich das bereits Gesagte. Auch als ehrenamtliche FA habe ich eine Treuepflicht gegenüber meinem Dienstherren und habe so einiges zu unterlassen was das Ansehen meines Dienstherren (Gemeinde) schädigen könnte. Das Recht auf freie Meinung und Teilnahme an Demonstrationen wird da nicht berührt. Jedem steht es Frei ein an solchen Veranstaltungen als Privatmann teilzunehmen. Meine Meinung. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | ||||
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