Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Straßen zuparken mit Einsatz-Fahrzeugen | 19 Beiträge |
Autor | Darr8e H8., hamburg / Hamburg | 875904 |
Datum | 01.04.2022 14:04 MSG-Nr: [ 875904 ] | 3681 x gelesen |
Moin,
brennt Wohngebäude in einer Sackgasse.
Bisher noch unbekannt, ob es Vermisste gibt.
Feuerwehr hält mit Lösch-Fzg. auf Straße höhe Zugang zum Gebäude/Grundstück, durch parkende Anwohner-Fzg. in Straße ist nun kein Vorbei-kommen am Lösch-Fzg. mehr möglich.
Frage: "Darf" die Feuerwehr ihr Lösch-Fzg. (NICHT die DL zur Menschenrettung) ohne Rücksicht auf "Passierbarkeit" so positionieren, das alle übrigen Fzge. faktisch in der Sackgasse eingesperrt sind?
Klar werden die ersten Betroffenen recht schnell so schwere Geschütze, wie "meine im Grundgesetzt verankerte Freiheit wird beschnitten" kommen, ok.
Aber wie sieht hier die berühmte "Verhältnismäßigkeit der Mittel" tatsächlich aus, "MUSS" die Feuerwehr erst die nächstgelegenen freien Parklücke / Stellfläche OHNE faktisches Versperren der Sackgasse suchen, und ihren Löschangriff dann erst von (u.U. wesentlich) weiter entfernt aufbauen zu dürfen?
Bin dankbar für jeden Hinweis.
Grüße
Hansi
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| 01.04.2022 14:04 |
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Darr7e H7., hamburg | |