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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Straßen zuparken mit Einsatz-Fahrzeugen | 19 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 875937 | ||
Datum | 02.04.2022 07:25 MSG-Nr: [ 875937 ] | 1534 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander H. Haben wir hier noch Juristen unter uns? Ist tatsächlich meine Freiheit rechtlich (Gesetz?) schon eingeschränkt, wenn ich lediglich mit meinem Auto nicht aus der Sackgasse komme? Garantiert ja, auch wenn ich Laie bin. Da gibt es jede Menge Beispiele, im Bezug auf absichtlich zugepakte Autos. Allerdings fehlt hier der Vorsatz! und weiter oben steht ja, das es der Feuerwehr auch mit Vorsatz gestattet ist. Es wäre allerdings trotzdem nett, wenn man auch an die anderen denkt. Ich selbst habe schon mal erlebt, das die Autos dann über eine Feuerwehrzufahrt ausfahren konnten, und einer der Maschinisten dafür einen Dreikant + Praktikant verliehen hat. | ||||
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