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| Thema | NRW Wahl: Feuerwehr entfernt Wahlplakate | 39 Beiträge | ||
| Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 876654 | ||
| Datum | 18.05.2022 20:36 MSG-Nr: [ 876654 ] | 947 x gelesen | ||
Geschrieben von Gerhard B. Im Übrigen hätte man ja damit die Amtshilfepflicht des Behördenteils "Feuerwehr" durch das Steuerrrecht ausgehebelt. Also das Ordnungsamt der Stadt X kann die Feuerwehr der gleichen Stadt X nicht um Amtshilfe bitten. Amtshilfe ist die Hilfeleistung einer Behörde für eine anderen Behörde. Die Stadt X ist eine Behörde mit all ihren Abteilungen. Weder ist das Ordnungsamt eine Behörde noch ist die Feuerwehr eine Behörde. | ||||
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