Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft verpflichtend? | 39 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 876998 |
Datum | 09.06.2022 13:38 MSG-Nr: [ 876998 ] | 981 x gelesen |
Strafgesetzbuch
Man könnte es mit einem Verstoß gegen § 240 StGB probieren, oder eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichen, vielleicht auch mal die Bundesantidiskriminierungsstelle einschalten oder sich hier rechtliche Aufklärung holen. Oder doch Urkunde runterladen und ausfüllen, Abzeichen bei Ebay beschaffen, stolz sein.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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