Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Dienstanweisung zum Mitführen von DME & Zusatzalarmierung | 9 Beiträge |
Autor | Sabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern | 878931 |
Datum | 18.09.2022 15:33 MSG-Nr: [ 878931 ] | 3157 x gelesen |
1. digitaler Meldeempfänger (2m Band, Pocsac Protokoll)
2. Dieselmotoremission
1. digitaler Meldeempfänger (2m Band, Pocsac Protokoll)
2. Dieselmotoremission
1. digitaler Meldeempfänger (2m Band, Pocsac Protokoll)
2. Dieselmotoremission
Hallo zusammen,
gibt es bei euch eine Dienstanweisung bezgl. digitaler Funkmeldeempfänger, dass diese grundsätzlich, sofern ausgegeben mitgeführt werden müssen und Zusatzalarmierungssysteme wie z.B. DIVERA nur einen Zusatz darstellen und nicht den DME ersetzen?
Es geht darum, es möglich per Dienstanweisung zu regeln, wenn z.B. zu Neujahr das Handynetz ausfällt, alle einen DME haben, den zuhause lassen und sich auf das Handy verlassen, dieses klar geregelt ist, dass der Kommandant dann nicht als "schuldig" dasteht, dass niemand den Alarm mitbekommen hat, obwohl seitens der Verwaltung DME beschafft wurden.
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| 18.09.2022 15:33 |
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Sabr7ina7 M.7, Bad Reichenhall | |