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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Radfahrerin bei Unfall mit Lastwagen lebensgefährlich verletzt | 127 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 880006 | ||
Datum | 08.11.2022 08:31 MSG-Nr: [ 880006 ] | 1998 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Wenn Du nicht verstehen willst, das wir hier von einem Stau auf einer BAB reden, kann ich Dir nicht helfen. Apfel = BAB: 2 Spuren plus ggf. Standspur je Fahrrtrichtung, Abfahrten alle x km -> Rettungsgasse möglich und gefordert Birne = Leipziger Chaussee in Magdeburg: 1 Spur je Fahrtrichtung bis auf ein paar kurze Ausnahmen bzw. Abbiegespuren Kreuzungen alle x00 m -> Rettungsgasse nicht möglich und nicht zu erwarten Geschrieben in StVO §11 (2) Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden. Hervorhebung durch mich Das ändert nichts an meiner Grundaussage. Auf das, was am Stauende passiert oder nicht passiert, hat die Stauursache keinen direkten Einfluss. Dabei ist es unerheblich, ob einem das, was den Stau verursacht, gefällt oder nicht. PS: Das man die Leipziger Straße und Leipziger Chaussee in Magdeburg baulich anders hätte lösen können/müssen steht hier nicht zur Debatte. Zu diesem Thema sind wir wahrscheinlich einer Meinung. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. Zur besseren Lesbarkeit können Bezeichnungen in der männlichen Form dargestellt werden. Diese gelten grundsätzlich in jeglicher Form. | ||||
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