Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Kaminbrand: wann darf der Atemschutztrupp vorgehen? | 29 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 881708 |
Datum | 03.02.2023 11:24 MSG-Nr: [ 881708 ] | 2364 x gelesen |
Zwei Denkansätze dazu:
1. Wie und unter welchen Sicherheitsvorkehrungen hat denn wer erkundet, dass das Gebäude rauchfrei ist und kein offenen Feuer zu erwarten ist?
2. Wenn der "Wer" aus 1. dabei so derart unter Flatulenzen leidet, dass nachfolgende Kräfte das gleiche Gebäude plötzlich trotz Rauchfreiheit nur noch mit Atemschutz betreten können, sollte man dann nicht mittels zweiter Wärmebildkamera sicherheitshalber seinen Hosenboden kontrollieren?
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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