alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Hilfsorganisation
Rettungsboot
Mehrzweckboot
RubrikAusbildung zurück
ThemaÄnderungen an den Bootsführerscheinen - Quiz für die Gefahrenabwehr?9 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW881858
Datum09.02.2023 14:16      MSG-Nr: [ 881858 ]3001 x gelesen

Hallo,

angeregt durch eine Frage über einen Messengerdienst von einem, der beruflich und über eine HiOrg im Thema und "betroffen" ist, habe ich seit gestern dazu eine kleine Runde mit Kollegen zu den Folgen der Neufassung der BinSchPersV vom Herbst letzten Jahres...

Damit wir das in die richtigen Bahnen bekommen, falsche Inhalte vermeiden (ich hab zwar alle Sportbootscheine bis inkl. SKS, bin aber nicht so fit im Rechtsthema an der Stelle), dürfen gern noch mehr drüber gucken...

Insbesondere, was bedeutet der § 13 mit den amtlichen Berechtigungsscheinen i.V.m dem § 130 zum Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Führerscheine auf Basis von SBF etc.
https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Verzeichnis-Rechtsverordnungen-Gesetze-Richtlinien/BinSchPersV.pdf

Dazu hab ich etwas weiter recherchiert...

Eine Erläuterung - die m.W. auch unvollständig in der Aufzählung ist, oder deren Meldung ggf. von Dienststellen bisher nicht als notwendig gesehen wurde, vgl. die Auflistungen in NRW! - findet sich hier:
https://www.elwis.de/DE/Sportschifffahrt/Sportbootfuehrerscheine/Berechtigungsscheine/Berechtigungsscheine-node.html?__forceHttps=1&__forceHttps=1

Das wiederum würde nach meiner laienhaften juristischen Lesart z.B. bedeuten, dass
- die Feuerwehren, die bisher auf amtliche SBF etc. gesetzt haben, um z.B. RTB und MZB unter Motor zu führen, dies damit nach § 130 nur noch bis 07.01.2024 dürfen.
- während z.B. die Feuerwehren (und und natürlich alle in den Bundesländern, wo es einen allgemeinen Berechtigungsschein dafür gibt, wie z.B. Bayern), die einen Berechtigungsschein ausgestellt haben, damit weiterfahren dürfen.


Hinweis:
Das Land Bayern hat schon länger amtliche Berechtigungsscheine (vgl. Liste in ELWIS) nach eigenen Lehrgängen. Diese werden jetzt alle umgestellt bzw. umgeschrieben (auf Scheckkartenformat).
5 Tage Basisausbildung (in etwa wie SBF),
3 Tage feuerwehrspezifische Ergänzungsausbildung (den müssen auch alle machen, die den SBF schon haben).
Nur dann darf in Bayern ein Fw-Boot geführt werden.

Nach meiner Einschätzung sind von dem Thema ganz viele BOS-Bereiche betroffen. Insbesondere vor dem Hintergrund der Erfahrungen rund um die Flut-/Starkregenkatastrophen brauchen wir auch weiter und noch mehr leistungsfähige Boote in den Bereichen, die auch von dafür ausgebildeten Bootsbesatzungen besetzt werden können. (Deshalb nun cc auch an Benno Fritzen!)

Ich hätte gern eine Einschätzung von Leuten die
- juristisch sattelfester sind wie ich,
- ggf. beruflich was mit Booten und deren Fahrererlaubnissen zu tun haben...
ob ich grundsätzlich richtig, oder wo ich falsch liege...

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

 antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 09.02.2023 14:16 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 09.02.2023 19:21 Andr7eas7 F.7, Pluwig
 10.02.2023 19:23 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 10.02.2023 20:39 Bern7d L7., Emden
 09.02.2023 20:37 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 22.02.2023 11:16 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 28.03.2023 19:18 Bern7d L7., Emden
 31.03.2023 12:59 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 11.05.2023 16:59 Bern7d L7., Emden

3.680


Änderungen an den Bootsführerscheinen - Quiz für die Gefahrenabwehr? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt