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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fehlende Schlauchprüfung :-() | 6 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 882453 | ||
Datum | 22.03.2023 10:30 MSG-Nr: [ 882453 ] | 1212 x gelesen | ||
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Guten Tag Geschrieben von Michael B. die Regeln zur Schlauchpflege sollten eigentlich hinlänglich bekannt sein. Eigentlich schon ? Aber in der DGUV Grundsatz 305-002 steht: [...] Vielleicht werden die Schläuche nicht gewaschen ? :-)) Im Ernst, wenn eine Feuerwehr -warum auch immer- nicht in der Lage ist seine Schläuche Vorschriftskonform zu warten und prüfen kann man das nicht durch eine andere Feuerwehr/FTZ o.ä. durchführen lassen ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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