Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Autofahrerin muss Feuerwehr für Hilfe bei Reifenwechsel nicht bezahlen | 17 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 883366 |
Datum | 21.05.2023 16:11 MSG-Nr: [ 883366 ] | 2978 x gelesen |
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
hallo,
Autofahrerin muss Feuerwehr für Hilfe bei Reifenwechsel nicht bezahlen
Das VG Gießen gab heute einem Eilantrag statt, der sich gegen die Erhebung von Feuerwehrgebühren durch die Stadt Kirtorf für den Wechsel eines platten Reifens richtete.
Eine Frau hat sich vor dem Verwaltungsgericht (VG) Gießen erfolgreich gegen einen kostspieligen Reifenwechsel gewehrt. Konkret drehte sich das Verfahren um die Hilfeleistung einer freiwilligen Feuerwehr in Mittelhessen. Die Frau muss die Kosten nicht tragen. Sie durfte von einer unentgeltlichen Hilfeleistung ausgehen, da sie die Feuerwehr weder selbst angefordert hatte ihren Reifen zu wechseln, noch von der Feuerwehr vor Ort auf eine Gebührenpflicht hingewiesen wurde. (VG Gießen, Beschluss vom 15. Mai 2023, Az. 2 L 260/23.GI). ...
aus meiner Sicht war es ja klar das die Forderung abgewiesen wird.
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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| 21.05.2023 16:11 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt | |