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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAufwandsentschädigung für Feuerwehrangehörige5 Beiträge
AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen886156
Datum17.12.2023 13:09      MSG-Nr: [ 886156 ]781 x gelesen

Hallo,
die Gemeinden können das zahlen, müssen aber nicht, es ist ja nur eine Obergrenze. Außerdem sind die dann Nahe an der Steuerpflicht, da ja auch pauschal schon für die Anwesenheit bei Einsätzen gezahlt wird.

Heinrich

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 16.12.2023 13:02 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 16.12.2023 13:34 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 16.12.2023 17:51 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 17.12.2023 13:09 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 17.12.2023 13:32 Mich7ael7 W.7, Herchweiler

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