hallo,
Auf Bundesstraße innerorts: Keine Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse
Müssen Autofahrer immer eine Rettungsgasse bilden? In einem aktuellen Beschluss des BayObLG wurde ein Autofahrer von der Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse auf einer Bundesstraße innerorts freigesprochen. Damit ist der Fahrer aber noch nicht aus dem Schneider.
Das Bayrische Oberlandesgerichts (BayObLG) hat entschieden, dass innerorts auf Bundesstraßen keine Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse besteht. Die befahrene Bundesstraße mit zweistreifigen Fahrbahnen in einer geschlossenen Ortschaft stelle keine Autobahn oder Außerortsstraße dar, weshalb keine Rettungsgassenbildungspflicht bestehe (Beschl. v. 26.09.2023, Az. 201 ObOWi 971/23) ...
da sollte der Gesetzgeber aber schnell nachbessern!
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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