Mal als These in den Raum gestellt:
Wenn man die schwarz/weiß-Trennung konsequent an die Einsatzstelle verlegt, kann man sich in den Feuerwehrimmobilien einigen Aufwand dafür sparen.
Konkret: Wenn kontaminierte Einsatzkleidung bereits an der E-Stelle abgelegt wird (und das ist doch wohl sinnvoll, um nicht auch die Mannschaftsräume zu kontaminieren und die einrückenden Mannschaften nicht der Kontamination auszusetzen?!), dann verbleiben als "echte Schwarz-Bereiche" am Gerätehaus die Bereiche, in denen die Einsatzkleidung gereinigt wird (wenn das nicht extern geschieht) und der Bereich, in dem kontaminiertes Gerät aufbereitet wird (Waschplatz vor dem Gebäude, Schwarz-Bereich der Atemschutzwerkstatt).
IMNSHO ist es in dem Zusammenhang sinnvoll, auch sowas wie einen Grau-Bereich zu definieren.
Sonst kommt man hinterher zu solchen Festlegungen wie:
"Die Mannschaftsräume aller Fahrzeuge gelten als Weißbereiche." (die sollten kontaminationsfrei sein, keine Frage, siehe oben!)
die aber in Verbindung mit
"Die Weißbereiche dürfen nur ohne Einsatzkleidung betreten werden." irgendwie nicht wirklich sinnvoll sind. Denn dann dürfte man die Einsatzkleidung erst an der E-Stelle außerhalb des Fahrzeugs anlegen. Was aber sicherlich so niemand ernsthaft will.
Wenn man dann also nur noch Räumlichkeiten wie Büros, Schulungs- und Küchenräume als "echte Weiß-Bereiche" definiert, alles andere mit Ausnahme der o.g. "echten Schwarz-Bereiche" als "Grau-Bereich" (darf mit kontaminationsfreier Einsatzkleidung betreten werden), dann könnte es praxistauglich (und glaubwürdig) werden...
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |