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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Zu schnell befördert => 2500 Euro zurückzahlen. | 4 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 887228 | ||
Datum | 16.03.2024 09:44 MSG-Nr: [ 887228 ] | 919 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian K. Ansonsten: Selbst wenn die zweite Beförderung in 2020 erst im Dezember war, machen die 2500 Überzahlung für dann 19 Monate verteilt einen Betrag aus, über den andere bei Tarif- oder Lohnverhandlungen auch in dem Zeitraum Lachanfälle bekommen. Wie fast immer werden bei solchen Zeitungsartikeln die Sachverhalte und Begriffe nicht richtig dargestellt. Mal ist von einem Angestellten und einer tariflichen Höhergruppierung die Rede, dann von der Beförderung eines Beamten. Bei zwei Beförderungen sind die 2500 Euro in 19 Monaten nicht plausibel. Was kann der Hintergrund sein? a) A7-A8-A9 b) A8-A9-A9Z c) Laufbahnwechsel von A9m-A9g-A10 d) Laufbahnwechsel von A9Z-A9g-A10 Bei a) und b) sind die Beträge höher. Bei c) und d) könnte man über die Zwischenstufe A9g diskutieren. Einige Dienstherren machen das, andere nicht. Im Falle d) könnte ggf. eine Ausgleichszahlung zurückgefordert werden, aber das ist alles so nebulös, dass man ohne weitere Informationen da nicht weiter kommt. Die Zurückzahlung ist i.d.R. unvermeidbar, wenn der Dienstherr die Bezüge fehlerhaft berechnet hat. Gruß, Stefan | ||||
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