Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Schöneck will JA-Funktionär aus der Ortsfeuerwehr ausschließen | 7 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen | 887439 |
Datum | 06.04.2024 15:11 MSG-Nr: [ 887439 ] | 1192 x gelesen |
Infos: | 04.04.24 Debatte im MKK: Darf ein führender Kopf der als gesichert rechtsextrem geltenden AfD-Jugend aktiver Feuerwehrmann sein?
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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Das Schlimme ist eigentlich, die hier offensichtlich wieder vorherrschende Unkenntnis des Verwaltungsrechts.
Am Ende kann ich jemanden aus der Feuerwehr nur ausschließen, wenn entsprechende Gründe vorliegen. Diese sind im HBKG und der Feuerwehrsatzung niedergeschrieben.
Da steht unter anderem im HBKG: "Sie müssen für die Übernahme des Ehrenamtes persönlich geeignet sein und für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten." Also erstmal eine sehr unspezifische Vorgabe.
Aus einer Feuerwehrsatzung: "..nachhaltige Verletzung der Pflicht zum kameradschaftlichen Verhalten und das
aktive Eintreten gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung sowie die rechtskräftige Verurteilung wegen vorsätzlicher Brandstiftung oder einer anderen Straftat mit einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten"
Und so sehen die meisten Satzung aus. Da bin ich mal gespannt, wie die das begründen wollen.
Wird meiner Meinung nach ausgehen wie das Hornberger Schießen.
Cheers!
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