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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Beschaffung / Bewerbung LF20-KatS | 30 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 888373 | ||
Datum | 22.07.2024 16:31 MSG-Nr: [ 888373 ] | 827 x gelesen | ||
Geschrieben von Ingo z. Insbesondere bei Kolonnenfahrten ist ein zusammengehöriges Erscheinungsbild wichtig. Seit wann? Die Rechtsprechung, u.a. BayObLG, hat in der Vergangenheit mehrfach ausgeführt, dass eine einheitliche Fahrgebung oder einheitliche Organisationszeichen eben nicht zur eindeutigen Kennzeichnung eines Verbandes ausreichen. Schließlich können Verbände ja auch mit zivilen Fahrzeugen gebildet werden. Nach dem Willen des Gesetzgebers zeigt eine einheitliche Kennzeichnung mit Fahnen, Schildern, Wimpeln (nein, nicht die bunten Fähnchen am Spiegel verzurrt) und ein eindeutiges Fahrverhalten die Zugehörigkeit zu einem Verband an. Grüße Udo | ||||
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