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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaGericht: Unkameradschaftliches Verhalten rechtfertigt Ausschluss aus Feuerwehr1 Beitrag
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg889144
Datum04.11.2024 12:40      MSG-Nr: [ 889144 ]1278 x gelesen
Gericht: "Unkameradschaftliches Verhalten" rechtfertigt Ausschluss aus Feuerwehr

Eigenmächtiges Fernbleiben vom Dienst sowie Beleidigungen von Kameraden rechtfertigen eine zwangsweise Entfernung aus dem Dienst einer freiwilligen Feuerwehr.

stern.de


Guten Tag

"Unkameradschaftliches Verhalten" rechtfertigt -wie stern.de berichtet- den Ausschluss aus der Freiw. Feuerwehr:

[...]
"Umkameradschaftliches Verhalten" wie dieses gefährde die Funktionsfähigkeit der Feuerwehr, die für die Abwehr von Gefahr für Leib, Leben und Eigentum eine "überragende Bedeutung" habe. (Az. K 2987/23)
[...]
Die Eilentscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Sie kann noch angefochten werden. Über die Hauptklage entscheidet das Gericht erst später.



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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Geändert von Bernhard D. [04.11.24 12:44] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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 04.11.2024 12:40 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)

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