Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Feuerwehrbeamter: Richterin fällt mildes Urteil damit Vergewaltiger nicht den Beamtenstatus verliert #
| 9 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 889601 |
Datum | 29.12.2024 00:02 MSG-Nr: [ 889601 ] | 1382 x gelesen |
Strafgesetzbuch
As Far As I Know - Soweit ich weiß
Geschrieben von Jürgen M.das Urteil kann man so oder so sehen ...
Vor allem müsste man es erstmal sehen, um sich ein näheres Bild zu machen.
Grundsätzlich ist Vergewaltigung ja ein Verbrechen und mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren bedroht.
Wenn das Gericht hier eine Strafe von 11 Monaten verhängt, muss es also entweder auf einen minderschweren Fall erkannt haben (was aus der Ferne erstmal befremdlich klingt) oder zum Beispiel auf Schuldunfähigkeit in Bezug auf §177(6) StGB und stattdessen nach §323a verurteilt haben, was bei den genannten 3 Promille nicht ganz abwegig wäre.
Disziplinarrechtlich muss dieser Entscheidung bzw. deren Begründung aber AFAIK ohnehin nicht gefolgt werden. Weder im Hauptamt, noch im Ehrenamt. Hier in NRW wäre z.B. ein Verbrechen in der Regel ein zwingender Grund für einen Ausschluss aus der FF. Selbst verschuldete Schuldunfähigkeit steht dem nicht entgegen.
Im Übrigen müsste man bei jemandem der mit 3 Promille noch zu einigermaßen kontrollierten Handlungen fähig ist ohnehin die Frage nach der gesundheitlichen Eignung stellen. (hat die gnädige Richterin denn eigentlich die Führerscheinstelle informiert?)
Noch als persönliche Meinungsäußerung:
Ich finde, neben den (in NRW ausdrücklich genannten) Eigentumsdelikten sind auch Sexualdelikte mit der "für Feuerwehrdienst erforderlichen besonderen Vertrauenswürdigkeit" nicht zu vereinbaren. Immerhin bewegen wir uns regelmäßig nicht nur ohne Anwesenheit der Besitzer in fremden Räumlichkeiten, sondern uns werden auch fremde Menschen in hilflosem Zustand anvertraut.
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