Hallo,
Geschrieben von Henning K.Wenn jemand als Unfallbeteiligter einen Schwerverletzten ohne Hilfe liegen lässt, dann sehe da ähnlich wie bei einem Brandstifter einen so eklatanten Verstoß gegen die mit dem Feuerwehrwesen untrennbar verbundenen Grundwerte, dass ein weiterer Verbleib im Dienst untragbar ist.
man kann das Verhalten bewerten wie man will. Ich denke das Verständnis ist da relativ ähnlich.
Es gibt schon einen Unterschied zu einem Brandstifter. Wenn er nicht aus psychisch Zwang handelt, gehen Brandstifter planmäßig vor und Geltungssucht spielt dabei nicht selten eine erhebliche Rolle, vor allem wenn sie aus den eigenen Reihen stammen.
Fahrflucht kann ein Ausdruck von Kontrollverlust sein. Ob das vorgelegen hat, ist Aufgabe eines Gerichts das zu klären...
Einen kausalen Zusammenhand mit dem Feuerwehrdienst sehe ich da nicht zwingend. Überspitz und Geschmacklos; er hat die Person ja nicht angefahren, um sie später als Einsatzkraft zu versorgen. Da wäre die Reaktion vielleicht angemessen gewesen.
Ich darf zu bedenken geben, dass auch schon mal jugendliche Brandstifter vom Gerichten in BOS Einheiten, zur Ableistung der Sozialstunden geschickt wurden. Da haben Richter offensichtlich andere Maßstäbe, was tragbar ist oder nicht.
Mit etwas Rückgrat von beiden Seiten, hätte man dem Kameraden dazu auffordern können, seinen aktiven Dienst vorläuft ruhen zu lassen und das entsprechend zu kommunizieren. Dazu braucht man keine Satzung.
Das wäre moralisch die saubere Lösung gewesen und man hätte nichts von Kameradschaft und Leitbilder schwafeln müssen. PR technisch kann sich das ins Gegenteil drehen.
Wer in der Jugend den Religionsunterricht ertragen musste, der ist mit Johannes 8,7 "Wer noch nie eine Sünde begangen hat soll den ersten Stein werfen?" in Berührung gekommen (Wenn es stimmt?!).
Ich finde das Verhalten in diesem Statement zu diesem Zeitpunkt menschlich hoch problematisch.
Gruß
Dirk
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