| Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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| Thema | Leitungslänge Stromerzeuger | 27 Beiträge |
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 891984 |
| Datum | 08.12.2025 19:08 MSG-Nr: [ 891984 ] | 148 x gelesen |
Geschrieben von Michael W.Naia, ob man den auch mitzählen muss, wenn er nicht verwendet wird, stelle ich mal in Frage.
Für mich ist ganz klar:
Bei den "maximal 100 Metern" sind alle angeschlossenen Leitungen zu berücksichtigen, egal ob sie genutzt werden oder nicht. Denn es kann ja auch am ungenutzten "Strom-Schnellangriff" ein unbemerkter elektrischer Fehler vorliegen. Kommt dann ein zweiter Fehler hinzu (die beiden Fehler zusammen ergeben im IT-Netz die potentielle Personengefährdung!), so geht auch die Länge des eigentlich ungenutzten Kabels in die Länge der Fehlerschleife ein und beeinflusst das Abschaltverhalten der Schutzeinrichtungen.
Das gleiche Problem hat man ja auch bei Drehleitern:
Da ist im Korb ein Aufkleber, dass an die Steckdosen maximal noch 50 Meter Kabel angeschlossen werden darf. Das gilt so aber auch für Steckdosen am Fahrgestell oder am Stromerzeuger, so lange die Stromversorgung im Leitersatz mit dem Stromerzeuger verbunden ist. Auch wenn man im Korb keine Verbraucher angeschlossen hat!
Geschrieben von Michael W.In letzterem Fall könnte man ja einfach den betreffenden Stecker bei Nichtverwendung und Notwendigkeit der 100m Kabellänge (2 Trommeln) ziehen.
ja, richtig.
Wenn man da zwei Kabeltrommeln nutzen will, muss man "das Auto" vom Stromerzeuger abstöpseln.
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