Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass die Wohnmobile im Gegensatz zu Feuerwehrfahrzeugen nicht mit Einzelbetriebserlaubnis sondern per Typgenehmigung/Sammelabnahme zugelassen wurden, wie das bei Serienfahrzeugen üblich ist. Da stehen auch oft für die Leermasse Bereiche von/bis drin, auch für andere Daten, da sich Ausstattungen bei einzelnen Fahrzeugen trotzdem unterscheiden können, aber alle von der Typgenehmigung erfasst sind. Da bleibt natürlich Spielraum für Schummelei, wenn die Gewichte knapp sind oder Ausstattungen eingebaut werden, die die Leermasse dann so erhöhen, dass in dem Fall bis zur zul. Gesamtmasse von 3,5t keine oder zu wenig Zuladung bleibt. So sind ja durchaus im Bereich der Wohnmobile Fälle bekanntgeworden, wo ein mit 2 Personen besetztes Fahrzeug schon ohne jegliche weitere Zuladung und ohne gefüllte Wasser-/Abwassertanks die 3,5t ankratzt, das Fahrzeug aber prinzipiell für 4 Personen zugelassen ist und man üblicherweise ja auch noch Ausrüstung/Gepäck in solch einem Fahrzeug mitnimmt.
Ist halt in dem Fall blöd, dass die Basisfahrgestelle aufgrund diverser Sicherheitsausstattungen und Abgasreinigungsvorschriften (wie bei Feuerwehrfahrzeugen auch) immer schwerer wurden, die Führerscheingrenzen aber starr bei 3,5t zul. Gesamtmasse blieben. So langsam kommt man da bei Wohnmobilen halt in den Bereich, wo sich das nicht mehr sinnvoll bauen lässt. Siehe auch die Problematik bei TSF oder KLF. Konnte man Ende der 70er ein TSF auf Kastenwagen noch problemlos mit 3,2t bauen, ist das jetzt auch mit 3,5t nicht mehr machbar, auch wenn sich an der Ausstattung nichts wesentliches geändert hat, zumindest nichts, was mehrere 100kg ausmacht. Die ersten KLF nach Norm, damals von RLP und Hessen eingeführt versuchte man auf Teufel komm raus durch Einsparungen an allen Ecken auf 3,5t zu trimmen, beim ersten Fahrgestellgenerationswechsel war der Traum dahin, ein 3,5t-Fahrzeug mit Wassertank darstellen zu können.
Feuerwehrfahrzeuge werden normalerweise in Einzelabnahme zugelassen, da kann höchstens dadurch geschummelt werden, dass bei Abnahme noch nicht alles verladen oder noch nicht alle Halterungen für vorgesehene Gerätschaften eingebaut sind. Ich glaube aber kaum, dass sich da ein Fahrzeughersteller in diese Grauzone begibt, das dürfte dann meist in "Eigenleistung" am Fahrzeugstandort passieren, dass da noch Dinge nachgerüstet werden. Die Grenze der möglichen Zuladung ist ja auch bei Feuerwehrfahrzeugen oft sehr sehr eng. Dass einzelne Fahrzeuge über der eigentlich zulässigen Gesamtmasse liegen, ist mir so auch von mehreren Feuerwehren bekannt, allerdings auch nur durch eigene Nachrüstungen, nicht ab Werk.
Gruß,
Michael
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