News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


Straßenverkehrsordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaZu schnell - Bussgeld - Austritt - Vorwürfe gegen Stadtverwaltung    # 26 Beiträge
AutorLars8 J.8, Kaarst / NRW892803
Datum14.03.2026 21:55      MSG-Nr: [ 892803 ]762 x gelesen
Infos:
  • 16.03.26 Ralf Fischer: Nahezu unglaublicher Fall fehlerhafter rechtlicher Wertung in Sachsen
  • 12.03.26 Mit Blaulicht geblitzt: Bürgermeister erklärt, warum Feuerwehrmann trotzdem zahlen soll
  • 12.03.26 Cliff Winkler geht sofort: Feuerwehr Taucha wählt neue Spitze nach emotionalem Abend
  • 12.03.26 Nach Austritt aus der Feuerwehr: Ray Lange erhebt schwere Vorwürfe gegen Tauchas Stadtverwaltung

  • Ich vermag der Diskussion in den diversen Quellen nicht so ganz folgen.

    Ohne Frage - 39km/h in einer 30er-Zone zu schnell ist knackig, aber jeder von uns kennt Stellen, wo je nach Zeit und Verhältnissen eben weitaus schneller gefahren werden KANN, als es konkret erlaubt ist.

    Im Vorliegenden Fall gab es nach meinem Verständnis sogar tatsächlich ein Schadfeuer und das erste Fahrzeug war unterbesetzt. Dann kommt noch dazu, dass es weder eine Schädigung, noch eine konkrete Gefährdung gegeben hat. Hier wird von der Bußgeldstelle bzw. dem Leiter des Ordnungsamtes eine abstrakte Gefahr konstruiert und damit wird die Freistellung von der StVO durch §35 aberkannt.

    Argumentiert wird mit dem Wortlaut des Absatz 8 aus §35. Das Interessante hierbei ist, dass die Missachtung der "Vorschriften" aus Absatz 8 sogar bereits Verwarngeldbewährt ist:
    Tatbestandnummer 135000: Sie übten das Sonderrecht nicht mit der gebührenden Rücksicht auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus. § 35 Abs. 8, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
    -> 0 Punkte und 25 Euro.


    Hier liegt also bereits eine Spezialregelung vor, wenn man sich unter Nutzung von Sonder- und Wegerechten falsch benimmt. Da wieder auf den Ursprungsverstoß, der ja eigentlich durch § 35 Abs. 1 aufgehoben wird, zurückzugehen ist m.E.n. rechtlich falsch.

    Alles Andere was ich bisher an Rechtssprechung kenne, bezieht sich auf die Folgen eines schädigenden Ereignisses. Beispielsweise der Nachweis, dass bei einem Verkehrsunfall infolge des Einfahrens in die Kreuzung bei Rotlicht die Ausgangsgeschwindigkeit über der Schrittgeschwindigkeit lag. Das bedeutet direkt grobe Fahrlässigkeit und hat für den Fahrer zivilrechtliche Konsequenzen (Regressforderung des Dienstherrn), aber eben keine Auswirkungen darauf, dass die Sonderrechte automatisch aufgehoben werden - und das in diesem Fall sogar mit einer Schädigung und nicht mit einer herbeigeredeten abstrakten Gefahr.

    Korrigiert mich bitte, wenn mir da Urteile bislang unbekannt geblieben sind, aber meiner Meinung nach wäre das auf jeden Fall von Vorn herein einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Wert gewesen - da scheint man m.E.n. auf der Bußgeldstelle einfach keine Ahnung vom Sonderfall des §35 zu haben und nun ein Exempel statuieren zu wollen.

    Außerdem finde ich den Weg komisch, dass die Bußgeldstelle dem Fahrer eines Einsatzfahrzeuges einen Bescheid schicken konnte, ohne dass der Dienstvorgesetzte (Wehrleiter) zuvor zwecks Fahrtenbucheinsicht oder alleine Information über das Verfahren (als Disziplinarvorgesetzter auch bei FFW) davon Kenntnis bekommen hat. Dienstwege und so...dass der Betroffene zuvor selbst kritischer Mitarbeiter des O-Amtes war, stößt da schon komisch auf.

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     12.03.2026 15:57 Jürg7en 7M., Weinstadt
     12.03.2026 17:14 Robi7n B7., Braunschweig
     12.03.2026 17:49 Fabi7an 7B., Machern
     13.03.2026 10:03 Bern7d O7., Filderstadt
     13.03.2026 12:56 Wolf7gan7g K7., Niddatal
     13.03.2026 14:19 Sven7 K.7, Vogtland
     13.03.2026 18:22 Ulri7ch 7C., Pfarrkirchen
     13.03.2026 19:47 Matt7hia7s K7., Rottenburg a. N.
     14.03.2026 11:31 Jürg7en 7M., Weinstadt
     14.03.2026 21:55 Lars7 J.7, Kaarst  
     14.03.2026 22:32 Robi7n B7., Braunschweig
     15.03.2026 00:03 Lars7 J.7, Kaarst
     15.03.2026 18:34 Jürg7en 7M., Weinstadt
     16.03.2026 00:34 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
     16.03.2026 11:43 Jürg7en 7M., Weinstadt
     17.03.2026 15:11 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     17.03.2026 16:24 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     17.03.2026 18:31 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     17.03.2026 22:54 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     16.03.2026 06:11 Alex7and7er 7H., Burgheim
     16.03.2026 08:42 Thom7as 7E., Nettetal
     16.03.2026 08:51 Dirk7 B.7, Karlsbad
     17.03.2026 12:13 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     17.03.2026 14:01 Mark7us 7G., Kochel am See
     17.03.2026 14:30 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg

    0.345


    Zu schnell - Bussgeld - Austritt - Vorwürfe gegen Stadtverwaltung - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt