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| Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
| Thema | Anschnallen im Mannschaftsraum des LF | 39 Beiträge | ||
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 893073 | ||
| Datum | 27.04.2026 00:13 MSG-Nr: [ 893073 ] | 602 x gelesen | ||
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Geschrieben von Hans E. Wie steht es nun um die (persönliche) Haftung des MA als Fahrer eines Feuerwehrfahrzeugs? Er haftet für das, was er falsch macht. Zivilrechtlich schützt ihn da die Amtshaftung sehr weitgehend, bei der Ahndung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten allerdings nicht. Eine Verantwortung für das ordnungsgemäße Anschnallen von (erwachsenen) Mitfahrenden sieht die Rechtslage nicht vor. Mir sind in den letzten Jahren auch keine Urteile bekannt geworden, die das anders sehen als hier vor Jahren diskutiert. | ||||
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