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| Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
| Thema | Leitungslänge Stromerzeuger | 88 Beiträge | ||
| Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 893488 | ||
| Datum | 27.07.2026 13:00 MSG-Nr: [ 893488 ] | 203 x gelesen | ||
Geschrieben von Markus G. Allerdings brauche ich keine Dienstanweisungen, wenn ich gute Ausbildung betreibe..... Vorsicht ... Eine Dienstanweisung ist (bei FW / Hiorg) nichts anderes als eine andere dokumentierte Art der Gefährdungsbeurteilung. Gucks du bitte mal in die DGUV Information 205-021, dort unter dem Punkt gleichwertige Maßnahmen: Bei Feuerwehren entsprechen die nach dem spezifischen Vorschriften- und Regelwerk der Unfallversicherungsträger und den Feuerwehr-Dienstvorschriften zu ergreifenden Maßnahmen in der Regel den Maßnahmen, die infolge einer ordnungsgemäß durchgeführten Gefährdungsbeurteilung zu ergreifen wären. Ihre Einhaltung spricht daher für die Gleichwertigkeit im Sinne der DGUV Vorschrift 1. Anstatt einer Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung genügt hier also die Anwendung und Umsetzung des für diese Betriebsart spezifischen Vorschriften- und Regelwerks der Unfallversicherungsträger und der Feuerwehr-Dienstvorschriften. Egal, wie du es dreht und wendest, für eine "gute Ausbildung" kommst du um eines der beiden nicht drumrum. Grüße Udo | ||||
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