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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaTLF Unfall Stuttgart22 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / 335995
Datum21.04.2006 09:52      MSG-Nr: [ 335995 ]9165 x gelesen

Hi!



Geschrieben von Ingo HornWeiß jemand, ob die Geschwindigkeitsangaben usw. tatsächlich irgendwo so hinterlegt sind? Wenn ja, wo?



Es gibt verschiedene Urteile zu dem Thema.

Dass einzig und allein die Schrittgeschwindigkeit von bis zu 7 km/h Fahrlässigkeit ausschließt, sollte eigentlich allgemein bekannt sein.



Ob es da weitere konkrete Abstufungen um die 40 km/h gibt werde ich zu Hause mal nachschauen. Sicherlich werden zivilrechtlich bei 40 + x entsprechende Haftungsquoten zu Lasten der FW herausgekommen sein. Oder Sven, treibst du dich hier rum und hast die SeGFeu zur Hand? :-)



Aber verallgemeinern kann man soetwas nicht. Es gibt genug Richter (gerade Amtsgerichte) die sich herzlich wenig dafür intressieren, was mal ein Amtsgericht Hintertupfingen entschieden hat.



Letztlich bei 40 + x km/h von billigender Inkaufnahme zu sprechen, halte ich für gewagt. Das wäre der Schritt von Fahrlässiger Tötung zu Totschlag, d.h. ein Unterschied von max 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe für Fahrlässige Tötung oder mindestens 5 Jahre Freiheitsstrafe bei Totschlag. Ob so einen Schritt ein Richter gehen will... hier sollte ein vernünftiger Anwalt schon noch mit dem Freiwilligen bzw. generell mit dme Ehrenamts-Bonus arbeiten. Wichtig ist, dass die Kollegen da zeitnah einen Anwalt der auf Strafrecht spezialisiert ist, einschalten, damit da Weiterungen vermieden werden.



Gruß

Katja

Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!







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