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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAutobahnmaut auch für Feuerwehrleistungen verwenden!33 Beiträge
AutorRalf8 L.8, Pfungstadt / 336007
Datum21.04.2006 10:59      MSG-Nr: [ 336007 ]16271 x gelesen

Für Hessen gibt es dazu seit Jahren einen "Autobahnerlass", der die Zuständigkeiten klar regelt. Dort stehen die Feuerwehren inclusive Einsatzbereiche und auch die Vorhaltung des technischen Gerätes, um tätig zu werden, drin.



Bis 1995 (müßte ich noch mal genau nachsehen) gab es von Landesseite nach jährlicher Einreichung der Einsatzberichte sogar Geld für Autobahneinsätze vom Land. Nebenbei werden die notwendigen Fahrzeuge - auch heute noch - wegen Überörtlichkeit mit erhöhter Zuwendung versehen.



Die Verteilung eventuell zugestandener Mittel könnte man dann entsprechend den Autobahnkilometern, für die man zuständig ist, errechnen. Oder anhand der Einsatzzahlen. Es gibt ja Autobahnen, da ist nichts los und andererseits auch welche, die stark frequentiert sind und daher des öftern mit roten Autos bevölkert werden. Ich sehe das bei mir in Südhessen auf A5 / A67, wo ich selber des öfteren aufräume oder auch die A3 im Rhein-Main-Gebiet.



Bei den Unfällen werden meist auch die Versicherungen zur Kasse gebeten - wenn denn abgerechnet wird. Da könnte es dann sein, dass diese die Kosten nicht mehr übernehmen wollen und - wie üblich - die Erstattung von Bund wird immer etwas dauern....



Ein Gefahrgutunfall auf der Autobahn bringt schnell mal 5stellige Kosten, die dann von der Versicherung wiedergeholt werden, da haben wir so manches Beispiel im Rhein-Main-Gebiet in den letzten Jahren gehabt.



Gruß

Ralf Leistner


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