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RubrikFahrzeugtechnik zurück
Themanoch ein TLF 16/24 Tr104 Beiträge
AutorPhil8ipp8 S.8, Düsseldorf / 336034
Datum21.04.2006 14:04      MSG-Nr: [ 336034 ]71752 x gelesen

Geschrieben von Ingo HornDementgeben steht natürlich die Meinungsfreiheit... aber auch die hat ihre Grenzen. Nur weil man juristisch nicht angreifbar ist, heißt das ja nicht, dass die Menschen in deren Umgebung man sich befindet, einen noch leiden können müssen 8-).



Vielleicht sollte man an dieser Stelle mal mit einem weit verbreiteten Irrtum über die Meinungsfreiheit aufräumen. Ohne jetzt zu tief in juristische Feinsinnigkeiten einsteigen zu wollen, möchte ich nämlich mal mitteilen, dass die sich aus dem Grundgesetz ergebende Meinungsfreiheit keine Wunderwaffe ist, die alles was man gerne mal loswerden will, als "eigene Meinung" rechtlich gegen den Rest der Welt immunisiert.



Die Meinungsfreiheit ist vielmehr ein Abwehrrecht des Einzelnen gegenüber dem Staat, um zu verhindern, dass der Staat dem Volk den Mund verbietet und stellt somit eine Reaktion der Verfassungsväter auf die Erfahrungen des Dritten Reiches dar. Wenn aber beispielsweise X zu dem Y sagt, dass er der Meinung sei Z sei eine "Dumme Sau", dann schütz die Meinungsfreiheit den X in keinster Weise vor strafrechtlicher Verfolgung wegen der Äusserungen bezüglich des Z.



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