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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | TLF Unfall Stuttgart | 22 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / | 336035 | ||
Datum | 21.04.2006 14:05 MSG-Nr: [ 336035 ] | 9247 x gelesen | ||
Geschrieben von Katja Midunsky Dass einzig und allein die Schrittgeschwindigkeit von bis zu 7 km/h Fahrlässigkeit ausschließt, sollte eigentlich allgemein bekannt sein. ist es leider wohl nicht, vgl. Diskussion auf www.feuerwehrmann.de Geschrieben von Katja Midunsky Ob es da weitere konkrete Abstufungen um die 40 km/h gibt werde ich zu Hause mal nachschauen. Sicherlich werden zivilrechtlich bei 40 + x entsprechende Haftungsquoten zu Lasten der FW herausgekommen sein. Oder Sven, treibst du dich hier rum und hast die SeGFeu zur Hand? :-) Ich kenn sowas ähnliches von normalen innerörtlichen Sonderrechtsfahrten, weil welcher Bürger muß/kann damit rechnen, dass im innerorts ein Einsatzfahrzeug mit 100 km/h "begegnet"? Dafür sind da weder die Straßen ausgelegt, noch die "Sinne geschärft"... Es gibt m.W. daher auch Dienststellen (Polizei Hamburg?), die sich selbst auch daher (und wegen zu vieler Unfälle) drastische Geschwindigkeitsvorgaben machen. Geschrieben von Katja Midunsky Ob so einen Schritt ein Richter gehen will... hier sollte ein vernünftiger Anwalt schon noch mit dem Freiwilligen bzw. generell mit dme Ehrenamts-Bonus arbeiten. der ist süß, soll der FF-FA also schneller fahren dürfen, nur weil er das nicht so oft macht? ----- | ||||
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