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Feuerwehr
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaTLF Unfall Stuttgart22 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / 336035
Datum21.04.2006 14:05      MSG-Nr: [ 336035 ]9247 x gelesen

Geschrieben von Katja MidunskyDass einzig und allein die Schrittgeschwindigkeit von bis zu 7 km/h Fahrlässigkeit ausschließt, sollte eigentlich allgemein bekannt sein.



ist es leider wohl nicht, vgl. Diskussion auf www.feuerwehrmann.de



Geschrieben von Katja MidunskyOb es da weitere konkrete Abstufungen um die 40 km/h gibt werde ich zu Hause mal nachschauen. Sicherlich werden zivilrechtlich bei 40 + x entsprechende Haftungsquoten zu Lasten der FW herausgekommen sein. Oder Sven, treibst du dich hier rum und hast die SeGFeu zur Hand? :-)



Ich kenn sowas ähnliches von normalen innerörtlichen Sonderrechtsfahrten, weil welcher Bürger muß/kann damit rechnen, dass im innerorts ein Einsatzfahrzeug mit 100 km/h "begegnet"? Dafür sind da weder die Straßen ausgelegt, noch die "Sinne geschärft"...

Es gibt m.W. daher auch Dienststellen (Polizei Hamburg?), die sich selbst auch daher (und wegen zu vieler Unfälle) drastische Geschwindigkeitsvorgaben machen.





Geschrieben von Katja MidunskyOb so einen Schritt ein Richter gehen will... hier sollte ein vernünftiger Anwalt schon noch mit dem Freiwilligen bzw. generell mit dme Ehrenamts-Bonus arbeiten.



der ist süß, soll der FF-FA also schneller fahren dürfen, nur weil er das nicht so oft macht?

-----



mit privaten und kommunikativen Grüßen





Cimolino

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