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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | TLF Unfall Stuttgart | 22 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / | 336052 | ||
Datum | 21.04.2006 14:55 MSG-Nr: [ 336052 ] | 9044 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Ulrich Cimolino der ist süß, soll der FF-FA also schneller fahren dürfen, nur weil er das nicht so oft macht? Nein, aber möglicherweise wird er weniger hart bestraft! Das Strafmaß richtet sich nach der persönlichen Schuld und dabei werden selbstverständlich auch Dinge wie persönliche Einsichtsfähigkeit, Sonderwissen, persönliche Fähigkeiten usw. berücksichtig. Für die Haftung ist das aber egal, da ist ohnehin erstmal die Gemeinde dran. Gruß Sven | ||||
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