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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | TLF Unfall Stuttgart | 22 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / | 336061 | ||
Datum | 21.04.2006 15:29 MSG-Nr: [ 336061 ] | 9042 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Ulrich Cimolino Für das gleiche Strafmaß darf äh muß er nämlich dann schlicht schneller fahren... Dafür kommt es aber nicht auf die Eigenschaft als FF FA an. Gleiches würde man auch einem BF FA zu Gute halten, wenn der nur alle paar Wochen mal eine Alarmfahrt durchführt. Wobei es im Bereich Straßenverkehr in der Tat weniger eine Rolle spielt, als in anderen Bereichen wie z.B. der Einsatztätigkeit. Geschrieben von Ulrich Cimolino Kanns irgendwo gerade hier NICHT sein! Hey, wir reden hier über deutsches RECHT und nicht über GERECHTIGKEIT. ;-) Gruß Sven | ||||
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