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Verkehrsunfall
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaTLF Unfall Stuttgart22 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / 336080
Datum21.04.2006 17:50      MSG-Nr: [ 336080 ]9188 x gelesen

Hi!



Geschrieben von Andre MeyerAber doch nicht unter Einkaufnahme das andere Personen verletzt oder gar getötet werden.



Natürlich nicht. Aber du willst dem Kollegen nicht ernsthaft unterstellen, er hätte da irgendwas in Kauf genommen...



Leider denkt der Mensch ansich selten in solchen Situationen vorausschauend, sondern erst hinterher, wenn was passiert ist, dann kommen immer alle an und sagen, "siehste war doch klar, selber schuld, hätte er mal aufgepasst".



Wer ohne Schuld ist (und immer mit 4-7 km/h Std. über rote Ampeln fährt) werfe den 1. Stein...



Geschrieben von Andre MeyerMan sollte auch mal die Situation der nächsten Angehörigen betrachten.

Natürlich. Für die ist das schrecklich.



Geschrieben von Andre MeyerIm Regelfall - hypothetisch 3 Jahre auf

Bewährung - ok




Geht nicht. Möglich sind ist eine Strafaussetzung zur Bewährung nur bei max. 2 Jahren.



Geschrieben von Andre MeyerGeldstrafe???

Der Strafrahmen der fahrlässigen Tötung lässt dies zu recht zu - d.h. der Gesetzgeber hat das Problem Toter - Geldstrafe durchaus gesehen.



Geschrieben von Andre MeyerNa ja ich weiß nicht ob sich das gut verkaufen lässt.

Braucht sich auch nicht verkaufen lassen.



Geschrieben von Andre MeyerGerechtfertigt ist das auf keinen Fall.

Wenn du meinst...

Nur geht es hier um eine tat- und schuldangemessene Strafe. Davon, einen FA wegzusperren, der sich für seine Mitmenschen engagiert und in einem Augenblick einen folgenschweren Fehler begangen hat, wird auch niemand mehr lebendig.



Geschrieben von Andre MeyerIn der Aussenwirkung sind wir alle Feuerwehr.

Du willst das Ansehen der Feuerwehr wieder herstellen, in dem du einen FA wegsperrst? Hey, wir reden hier nicht von einem Brandstifter, der nun wirklich den Ruf der Feuerwehr mit Füßen tritt...



Geschrieben von Andre MeyerBin mal gespannt wie der VU mit Todesfolge aufgrund überhöhter Geschwindigkeit von den Richtern eingestuft wird.



Jep. Aber egal, was juristisch dabei herauskommt - der Pkwfahrer wird davon auch nicht wieder lebendig.

Ich werde am Dienstag in der Modulausbildung Rechtsgrundlagen diesen Unfall besprechen - in der Hoffnung, dass es etwas bewirkt...



Gruß

Katja

"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."









Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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