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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | noch ein TLF 16/24 Tr | 104 Beiträge | ||
Autor | Jan 8S., Wallenhorst / | 336129 | ||
Datum | 22.04.2006 10:39 MSG-Nr: [ 336129 ] | 71790 x gelesen | ||
Hallo! Wie Daniel schon gesagt hat, da irrst du: Mindeststärkenverordnung Im Gegenteil, im Stützpunkt mind. ein LF 10/6 und TLF 10/16 stehen. Wobei die Norm das zweitere nicht kennt, was aber ein Problem der Norm ist. Der Verweis auf einen RW ist relitv witzig, dasich nur wenige Stützpunktfeuerwehren ein RW neuer Norm zulegen werden. Ich hätte es besser gefunden. Wäre es so frech gewesen, hier reinzuschreiben, dass, sofern das LF über einen THL-Satz verfügt, für die Wasserversorgung ein GW-N oder ein zweites LF dahingehört? Vielleicht so frech wie in Kenntnis der bestehenden Normen beim Schwerpunkt eine Hintertür für das 16/25 zu lassen - was die Norm auch nicht mehr kennt. Aber z.b.die Kombination LF 20/16 und TLF 20/40 ist demnach nicht möglich! Eine durchaus gute und realistische Variante für FF mit Autobahn oder Wald! Es wird zwar durch die Formulierung von Mindestanforderungen viel offengelassen, was natürlich auch die Möglichkeit für viel Blödsinn wie Erstangriffs TLF 16/24 Tr oder TLF 16/25 offen lässt und gleichzeitig regulierende Ansätze und taktische Hilfen fallen lässt. Grüße, Jan Grüße, Jan | ||||
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